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1. Geltungsbereich

1.1 Für alle Aufträge und Leistungen gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Radio Russkij Berlin RRB GmbH. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die nicht schriftlich anerkannt werden, sind unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

1.2 Werbefunkauftrag im Sinne dieser «Allgemeinen Geschäftsbedingungen» ist der Vertrag über die Sendung von Werbespots eines Werbungtreibenden. Sämtliche Werbesendungen werden als solche gekennzeichnet.

1.3 Die Abwicklung von Werbefunkaufträgen erfolgt auf der Grundlage der jeweils gültigen Preisliste.


2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Jede Ausstrahlung einer Werbesendung setzt eine schriftliche Erteilung des Auftrages voraus. Aufträge werden
erst nach schriftlicher Bestätigung der Radio Russkij Berlin RRB GmbH verbindlich. Angebote erfolgen grundsätzlich
freibleibend, d. h. sie stellen die Auff orderung an den Auftraggeber dar, eine Bestellung abzugeben.

2.2 Verbund-/Kollektivwerbung bedarf in jeden Einzelfall der schriftlichen Zustimmung der Radio Russkij Berlin
RRB GmbH und berechtigt die Radio Russkij Berlin RRB GmbH zur Erhebung eines Verbund-/Kollektivzuschlages.

2.3 Aufträge von Werbeagenturen werden nur unter namentlicher Angabe des vertretenen Werbungtreibenden
angenommen.


3. Vertragsgegenstand

3.1 Inhalt des Vetrages sind ausschließlich die in der Auftragsbestätigung der Radio Russkij Berlin RRB GmbH genannten Leistungen. Sendemitschnitte sind spätestens sieben Werktage vor der Austrahlung schriftlich zu bestellen. Sie sind kostenpfl ichtig.

3.2 Werbefunkaufträge sind zur Sendung innerhalb eines Kalenderjahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Wird
der Auftrag nicht oder nur unvollständig innerhalb dieses Kalenderjahres abgerufen, so bleiben die Zahlungverpfl
ichtungen des Auftraggebers hiervon unberührt. Die Vergütung wird spätestens nach Ablauf des Kalenderjahres
fällig.


4. Sende- und Produktionsunterlagen

4.1 Der Auftraggeber verpfl ichtet sich, die erforderlichen und übertragungsfähigen Unterlagen für die Werbesendungen rechtzeitig – mind. 7 Werktage vor dem jeweiligen Sendetermin – der Radio Russkij Berlin RRB GmbH zur
Verfügung zustellen. Das Eigentum an den Sendekopien (Unterlagen und Tonträger), die der Radio Russkij Berlin
RRB GmbH überlassen werden, geht mit Übergabe an die Radio Russkij Berlin RRB GmbH über. Eine Verpfl ichtung
zur Rückgabe nach Ausstrahlung bzw. Vertragsbeendigung oder ein Anspruch auf fi nanzielle Abgeltung besteht
nicht.

4.2 Wenn Sendungen nicht oder falsch zur Ausstrahlung kommen, weil Unterlagen, Texte oder Sendekopien nicht
rechtzeitig vorlagen oder mangelhaft oder falsch gekennzeichnet wurden, wird die verminderte Sendezeit voll
in Rechnung gestellt. Bei fernschriftlich oder fernmündlich durchgegebenen Texten trägt der Auftraggeber das
Risiko für etwaige Übertragungsfehler. Die Radio Russkij Berlin RRB GmbH ist nicht verpfl ichtet, Sendekopien bzw.
Tonbandaufzeichnungen vor der Ausstrahlung auf ihre Sendetauglichkeit zu überprüfen.

4.3 Vorbehaltlich zusätzlicher Angaben werden zur Abwicklung folgende Unterlagen benötigt: eine Sendekopie
auf einem digitalen Medium, Einschaltplan, Angaben über Spotlängen, den Kunden, das Produkt, Textmanuskripte
sowie – falls notwendig – die GEMA-Angaben.


5. Inhalt der Sendungen

5.1 Der Auftraggeber übernimmt die volle Haftung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der von ihm zur
Verfügung gestellten Unterlagen und Werbesendungen und stellt die Radio Russkij Berlin RRB GmbH von allen
wie immer gearteten Ansprüchen Dritter, insbesondere auch von Ansprüchen werbe-, Wettbewerbs – und urheberrechtlicher Art, frei.

5.2 Dies gilt auch für Werbesendungen, die von der Radio Russkij Berlin RRB GmbH für den Auftraggeber auf dessen
Anweisung produziert wurden. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche zur Verwertung
im Rundfunk erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz – und sonstige Rechte, die auf den von ihm gestelltenTonträgern und sonstigen Unterlagen ruhen, erworben hat. Der Auftraggeber ist verpfl ichtet, die für die Abrechnung
mit der GEMA erforderlichen Angaben (Titel des Musikstückes, Dauer in Sekunden, Interpret, Komponist,
Textautor, Produzent, Verlag und Tonträger – bzw. Schallplattennummer) schriftlich mitzuteilen.

5.3. Der Auftraggeber stellt Radio Russkij Berlin RRB GmbH von evtl. Ansprüchen möglicher russischer Lizenzinhaber
frei.


6. Ablehnung von Aufträgen

6.1 In der Beurteilung des moralischen, politischen oder religiösen Inhalts von Werbesendungen schließt sich die
Radio Russkij Berlin RRB GmbH den Grundsätzen der ZAW-Richtlinien an.

6.2 Auch bei bereits rechtsverbindlich angenommenen Aufträgen behält sich die Radio Russkij Berlin RRB GmbH
vor, die Werbesendungen nach einheitlichen Grundsätzen abzulehnen, wenn deren Ausstrahlung insbesondere
wegen ihrer Herkunft, ihres Inhalts, ihrer Form, häufi ger Wiederholungen oder ihrer technischen Qualität unzumutbar
ist oder wenn ihr Inhalt gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen verstößt. Die Ablehnung wird
vom Auftragnehmer unverzüglich unter Angabe der Gründe mitgeteilt. Ist die abgelehnte Werbesendung bereits
bezahlt, so hat der Auftraggeber insoweit Anspruch auf Rückerstattung. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Produktionskosten werden gesondert berechnet und sind sofort fällig, ungeachtet dessen, ob die Werbesendung
zur Ausstrahlung kommt oder nicht.


7. Gewährleistungen

7.1 Die vereinbarten Sendezeiten werden nach Möglichkeit eingehalten, doch kann eine Gewähr für die Sendung in
bestimmten Stunden und in bestimmter Reihenfolge nicht gegeben werden – es sei denn, diese sind ausdrücklich
und schriftlich verlangt und von der Radio Russkij Berlin RRB GmbH bestätigt worden. Die Werbesendung wird
unter den gleichen technischen Bedingungen ausgestrahlt wie das allgemeine Programm der von der Radio Russkij
Berlin RRB GmbH vermarkteten Sender. In diesem Rahmen gewährleistet die Radio Russkij Berlin RRB GmbH die
ordnungsgemäße Ausführung eines jeden Auftrags.

7.2 Bei nicht ordnungsgemäßerAusführung des Auftrages, die die Radio Russkij Berlin RRB GmbH zu vertreten hat
und die eine nicht nur unerhebliche technische Minderqualität zur Folge hat, hat der Auftraggeber der Radio Russkij
Berlin RRB GmbH zu einer Ersatzausstrahlung aufzufordern und dabei eine angemessene Frist zu setzen.

7.3 Lässt die Radio Russkij Berlin RRB GmbH diese Frist schuldhaft verstreichen oder ist der Auftrag erneut nicht ordnungsgemäß im Sinne von Abs. 2 erfüllt, so hat der Auftraggeber das Recht zur Zahlungsminderung im Verhältnis
zum Maß der qualitativen Beeinträchtigung oder zum Rücktritt vom Vertrag.

7.4 Der Auftraggeber hat den ausgestrahlten Werbespot unverzüglich nach der ersten Ausstrahlung auf seine
Vertragsmäßigkeit zu überprüfen und der Radio Russkij Berlin RRB GmbH erkennbare Mängel unverzüglich unter
genauer Bezeichnung der Beschaff enheit schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, so entfallen
auf diese Mängel bezogene Ansprüche auf Gewährleistung. Ein Spotausfall ist binnen zwei Wochen ab zugesagtem
Ausstrahlungstermin gegenüber Radio Russkij Berlin RRB GmbH schriftlich zu rügen. Nach Ablauf dieser
Frist ist das Recht des Auftraggebers, sich auf den Spotausfall zu berufen, mit Rücksicht auf die Aufbewahrungsfrist
der Sendermitschnitte ausgeschlossen.

7.5 Fällt eine Werbesendung aus programmlichen oder technischen Gründen oder wegen höherer Gewalt aus, so
wird sie nach Möglichkeit entweder vorverlegt oder nachgestellt. Hiervon wird der Auftraggeber in Kenntnis gesetzt,
es sei denn, dass es sich um eine unerhebliche Verschiebung handelt.


8. Haftung

Die Radio Russkij Berlin RRB GmbH, einschließlich ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungshilfen, haftet nur bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Schadensersatzansprüche, die aus grober Fahrlässigkeit resultieren, sind begrenzt
auf den vorhersehbaren Schaden bis zu einer Höhe des Dreifachen des Mindestauftragswertes.


9. Preise und Zahlungsbedingungen

9.1 Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der jeweils gültigen Preislisten der Radio Russkij Berlin RRB GmbH. Alle
Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
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